Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Allgemeines Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen durch Untersuchungen erwiesen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht. Dem gegenüber sind Altlastverdachtsflächen Altablagerungen und Altstandorte, für die nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht oder ausgehen kann. Altlasten können sowohl stillgelegte Deponien (Altablagerungen) als auch nicht mehr genutzte Betriebsgelände (Altstandorte) sein, auf denen flüssige oder feste Abfälle beseitigt wurden oder wassergefährdende Stoffe durch unsachgemäße Behandlung in den Boden gelangt sind. Ob ein Grundstück als belastet einzustufen ist, kann durch historische Recherchen der ehemaligen Nutzung des Grundstücks und gutachterliche Bodenuntersuchungen festgestellt werden. Eine wichtige Bewertungsgrundlage stellen dabei die in der Bundesbodenschutzverordnung vorgegebenen, nach Nutzungen differenzierten Prüfwerte für Schadstoffbelastungen im Boden, dar. Altlasten in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren Der Kreis Soest als zuständige katasterführende Behörde hat umfassende Erhebungen zu Altlasten durchgeführt. Die Informationen sind in einer Altlastverdachtsflächenkarte eingetragen, die auch zur Bürgerberatung zur Verfügung steht. Von Seiten des Bauamtes werden die bekannten Altlastverdachtsflächen bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes oder Bebauungsplanes gekennzeichnet. Dabei werden die vorliegenden Belastungen der Flächen mit ihren Auswirkungen auf Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie auf Belange des Umweltschutzes mit dem ihnen angemessenen Gewicht in die planerische Abwägung einbezogen. Wenn Zweifel bezüglich der Verträglichkeit einer vorhandenen oder geplanten Nutzung mit einem Altlastverdacht besteht, werden gutachterliche Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Baugenehmigungsverfahren wird von der Bauaufsicht des Kreises Soest geprüft, ob von Altlastverdachtsflächen ausgehende Gefährdungen der Erteilung einer Baugenehmigung entgegenstehen. Gegebenenfalls hat der Antragsteller mit Auflagen zu rechnen. Altlasten beim Grundstückskauf Die Möglichkeit, dass sich auf einem Grundstück eine Altlast befindet, sollte beim Grundstückskauf beachtet werden. Der Kaufinteressent sollte sich bei der Abteilung Abfallwirtschaft des Kreies Soest oder beim Umweltbeauftragten der Gemeinde informieren, ob das betreffende Grundstück in der Karte der Altlastverdachtsflächen als Verdachtsfläche eingetragen ist. Darüber hinaus sollte der Kaufinteressent auch eigene Recherchen über die Vorgeschichte des Grundstückes bzw. bei Gebäuden über deren Nutzung durchführen. Liegt eine Altlastverdachtsfläche oder ein Altlastverdacht vor, dann sollten vor dem Kauf des Grundstückes Untersuchungen zur Feststellung des Gefährdungspotenzials beauftragt werden. Der erforderliche Untersuchungsumfang hängt dabei nicht nur von den vermuteten Belastungen sondern auch von der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks ab. Bevor gutachterliche Untersuchungen beauftragt werden, empfiehlt es sich, sich von den zuständigen Fachbehörden beraten zu lassen. Da nicht nur der Verursacher einer Bodenverunreinigung, sondern auch der Eigentümer des betreffenden Grundstücks für die Beseitigung einer von einer Altlast ausgehenden Gefahr haftbar gemacht werden kann, sollte der Kaufvertrag für ein belastetes Grundstück auf jeden Fall eine Klausel enthalten, mit der die Haftungsfrage bei Altlasten geregelt wird. Zu beachten ist, dass das Bundesbodenschutzgesetz die Verantwortlichkeit für Altlasten auch auf die Pächter und Mieter eines Grundstücks ausgedehnt hat. Sofern Bürger/innen neue Kenntnisse über mögliche Altlasten haben, ist die Gemeinde Welver an diesen Informationen interessiert. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Sachbarbeiter/In Kontakt auf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG),Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),Landes-Bodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Hinweise für Welver: Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de