Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Online-Antrag "Altlasten" sind mit der Industrialisierung in den letzten 150 Jahren entstanden. Bis in die jüngere Vergangenheit wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt, Produktionsabfälle und Müll in Kiesgruben verkippt. Erst mit dem Wissen über die Gefahren für Menschen, Pflanzen und die Gewässer erfolgte ein Umdenken. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden seit 1986 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden 5500 Altstandorte erfasst. Durch topografische Karten und Luftbilder wurden 330 Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Wird ein bestehender Betrieb, in dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird, stillgelegt, erfolgt die Aufnahme in das Kataster.Vermeiden Sie daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte ein. Im Rahmen einer Standardauskunft erhalten Sie Informationen darüber, ob im Bereich des angefragten Grundstücks Altablagerungen und/oder Altstandorte registriert sind. Im Fall von registrierten Altablagerungen oder Altstandorten auf dem angefragten Grundstück erhalten Sie zusätzlich Angaben darüber, welche gewerblichen Nutzungen zur Registrierung als Altstandort geführt haben und/oder über die Verfüllmaterialien bzw. den Ablagerungszeitraum bei Altablagerungen. Weiterhin erhalten Sie Informationen über evt. vorhandene Grundwasserbelastungen. Sollte im Bereich des angefragten Grundstücks eine Nutzung privater Gartenbrunnen untersagt sein, erfolgt hierüber ebenfalls eine Mitteilung. Bearbeitungszeitraum: Auf der gesetzlichen Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Auskünfte innerhalb eines Monats, bei umfangreichen Anfragen mit erheblichem Aufwand innerhalb von zwei Monaten zu erteilen.Bei fehlendem Einverständnis des Eigentümers kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.Vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird eine Bearbeitungszeit angestrebt, die unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist liegt. Eventuell einzuhaltende Termine sollten in der Anfrage mit angegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

    Ansprechpartner

    Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4

    Beschreibung

    KartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 89-29451

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    E-Mail: umweltamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genaue Angabe des angefragten Grundstückes entweder über Straße und Hausnummer, einen Lageplan oder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück. Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für andere Interessenten gilt: Da die Informationen des Katasters der Altablagerungen und Altstandorte im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) hat jeder das Recht Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte mitgeteilt zu bekommen. Ausnahmen davon sind zum Beispiel dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de