Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

    Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

    Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

    In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

    • Magdeburg
    • Halle
    • Dessau-Roßlau
    • Stendal

    zuständige Stelle

    Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Köln

    Beschreibung

    Referendarabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenspergerplatz 1

    50670 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221-7711-0

    Fax: 021187565112482

    E-Mail: Referendare@olg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberlandesgericht Hamm

    Beschreibung

    Dezernat 5 / Referendarabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßlerstraße 53

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberlandesgericht Düsseldorf

    Beschreibung

    Referendarabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 3

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
    • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
    • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
    • eine Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
    • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
    • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
    • Führungszeugnis (Belegart "O")
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Sie haben das erste juristische Examen bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 DRiG, 5b (6) DRiG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

    • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
    • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
    • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

    Fristen

    Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English