Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:
- Magdeburg
- Halle
- Dessau-Roßlau
- Stendal
zuständige Stelle
Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
- einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart "O")
- bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
Voraussetzungen
Sie haben das erste juristische Examen bestanden
Rechtsgrundlage(n)
§5 DRiG, 5b (6) DRiG
Verfahrensablauf
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
- In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
Fristen
Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.01.2021