Berufsschule Aufnahme
Beschreibung
Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.
Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.
Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.
Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.
Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des Ausbildungsvertrages
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule
Voraussetzungen
Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.
Rechtsgrundlage(n)
- SchulG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
- JArbSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/ - BBiG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
- APO-BK:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000591
- VO-DV I:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000576
Verfahrensablauf
Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Berufsschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
schulischer Teil der Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung, Azubi, Lehrling, College, Fachklasse des dualen Systems, Berufsausbildung, Lehre, Berufsschulabschluss, Berufskolleg, Berufsschule, Vollzeitschulische Berufsausbildung, Duale Ausbildung