Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung

    Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

    Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

    die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (In Abhängigkeit der eingereichten Dokumente dauert der Prozess in der Regel bis zu 4 Wochen.)

    Kosten

    Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Auszubildende, Berufsausbildungsverzeichnis, Azubi, Auszubildender, Ausbildungsvertrag, Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildung, Ausbildung, Ausbildungseintrag löschen, BBiG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de