Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung

    Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

    Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.

    Zum Beispiel

    • Industrie- und Handelskammer,
    • Handwerkskammer,
    • weitere Berufskammern.

    Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

    • Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
    • Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
    • Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

    die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Vertrag
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

    Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

    • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
    • Begründendes Dokument

    Voraussetzungen

    • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
    • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
    • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Berufsausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Auszubildender, Ausbildungsvertrag, Ausbildungseintrag ändern, Auszubildende, Ausbildung, Azubi, Berufsbildungsgesetz, Registrierung, BBiG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English