Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung

    Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.

    Beschreibung

    Für die Anmeldung an einem Berufskolleg, in der gymnasialen Oberstufe, für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums an einer Fachhochschule ist teilweise die Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses aus einem anderen Bundesland nach NRW-Recht erforderlich.

    Dies betrifft den "Ersten Schulabschluss" (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), den "Erweiterten Ersten Schulabschluss" (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10), den "Mittleren Schulabschluss" sowie die "Fachhochschulreife".

    Die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I aus anderen Bundesländern werden in NRW grundsätzlich als gleichwertig anerkannt.

    Die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Art des Abschlusses und dem Bundesland, in dem der Abschluss erlangt wurde. 

    Bitte beachten Sie, dass nur die Anerkennung des vorhandenen Schulabschlusses erfolgt, d.h. keine inhaltliche Prüfung im Hinblick auf nachträgliche Zusatzqualifikationen und Berechtigungen (z. B. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).

    Keine Zuständigkeit besteht für Schulabschlüsse aus NRW.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schulabschlusszeugnis
    • für die Zuerkennung der Fachhochschulreife: Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife
    • Identitätsnachweis

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Voraussetzungen

    Bereits bestehender Schulabschluss aus einem anderen Bundesland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993

    Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung

    der Fachhochschulreife (Praktikum-Ausbildungsordnung)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11. 12. 2006 

    Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung - GlVO) vom 8. Juli 2014

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.11.1976 i.d.F. vom 03.12.2010 - Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 - Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023 - Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.02.1980 i. d. F. vom 09.06.2017 - Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 i. d. F. vom 07.06.2018 - Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 i. d. F. vom 07.06.2018 - Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    • Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese geprüft. Abschließend erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung.

    Fristen

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1993/1993-12-03-VB-Sek-1.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1976/1976_11_25-RV-Berufsoberschule.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_06_05-Fachoberschulreife-berufliche-Bildung.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1972/1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gleichwertigkeit Zeugnisse, Bildungsabschluss, Abschluss Anerkennung, Anerkennung, Abschluss Anerkennung, Gleichwertigkeit Zeugnisse, Bildungabschluss - Anerkennung, Inländische Bildungsabschlüsse, Bildungabschluss - Anerkennung, Diplomanerkennung, Diplomanerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de