ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung

    ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation  einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

    Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

    Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Mit dem "Anerkennungs-Finder" finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.

    Zuständigkeit

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch:

    Tel.: +49 30 1815-1111

    Erreichbarkeit:

    Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
    Di: 09:00 - 15:00 Uhr
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Für die Antragstellung gibt es 2 grundsätzliche Voraussetzungen:

    • Sie habeneine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
    • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

    In manchen Fällen gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie im Anerkennungs-Finder.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter "Gesetzliche Grundlagen".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Informationsportal "Anerkennung in Deutschland", Bundesinstitut für Berufsbildung

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausländische Qualifikation, BQRL, Anerkennungsgesetz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, BQFG, Reglementierter Beruf, Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung, Diplomanerkennung, ZAB, Anerkennung in Deutschland, Nicht reglementierter Beruf, Niederlassungsfreiheit, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, BQ-Portal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de