Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt Entgegennahme

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

    Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Verzichtserklärung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

    Fristen

    Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 29.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zahnärztin, Verzicht auf Approbation, Zahnarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de