Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Hinweise für Olpe: Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

    Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

    Hinweise für Olpe: Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

    Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Olpe: Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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    Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
    • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

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    • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
    • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

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    Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

    Fristen

    Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

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    Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

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    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

    Kosten

    Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

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    Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heilberufeausweis, eHBA, Heilberufe, Gesundheitsfachberuf, Leistungserbringer, Vertrauensdiensteanbieter, Heilberufausweis, Heilberuf, Heilberufsausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English