• Sendenhorst (Landkreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen)
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Beschreibung

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

Ansprechpartner

Für Sendenhorst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

Rechtsgrundlage(n)

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Verfahrensablauf

Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Fristen

Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Kosten

Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Heilberufausweis, Vertrauensdiensteanbieter, Heilberuf, eHBA, Heilberufeausweis, Leistungserbringer, Gesundheitsfachberuf, Heilberufe, Heilberufsausweis

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de