Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

    Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

    Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

    Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.

    Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.

    Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 24

    Adresse

    Postanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49-211-475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Dez24.LPA@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf - Landesprüfungsamt für Medizin Psychotherapie und Pharmazie 2

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 30 08 65

    40408 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 0211475-0

    E-Mail: Dez24-LPA-Psychotherapie@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde
    • ggf. Heiratsurkunde und alle weiteren Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
    • Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung
    • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten) (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original
    • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
    • Bescheinigung der Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)

    Voraussetzungen

    An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Alternativ wird ein gleichwertiges Studium im Ausland benötigt und eine Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der staatlich zugelassenen Ausbildungsinstitute.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich anmelden. Verwenden Sie dazu den von der für Sie zuständigen Landesbehörde vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.

    Fristen

    Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nach Reform der psychotherapeutischen Ausbildung nur noch bis zum bis zum 1. September 2032 abgeschlossen werden, sofern ein zur Teilnahme an der postgradualen Ausbildung berechtigende Studium vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurde. Nach dem 1. September 2032 kann nur noch eine Approbation nach Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 erlangt werden.

    Die gesetzlichen Grundlagen sehen keine ausdrückliche Antragsfrist vor. Üblicherweise werden von den zuständigen Behörden für die Prüfungen im Herbst eine Antragsfrist bis zum 10. Juni und für die Prüfungen im Frühjahr eine Antragsfrist bis zum 10. Januar gesetzt. Für nähere Auskünfte ist die jeweils zuständige Landesbehörde zu kontaktieren.

    Bearbeitungsdauer

    Die Zulassung sowie die Ladung zu den Prüfungsterminen sollen dem Prüfling aber spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Online-Dienst für die Zulassung zur Staatsprüfung. Ggf. sind bei den zuständigen Landesbehörden Online-Dienste eingerichtet.

    Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landesbehörden zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt, Psychologischer Psychotherapeut, Staatsprüfung Psychologischer Psychotherapeut

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de