Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Krankenpfleger" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert.

    Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Krankenpfleger" führen und in dem Beruf arbeiten.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent Rettungsassistentin / Rettungsassistent Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter Rettungshelferin / Rettungshelfer Hebamme / Entbindungspfleger Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister Ergotherapeutin / Ergotheraupeut Logopäde / Logopädin Diätassistentin / Diätassistent Physiotherapeutin / Pysiotherapeut Podologin / Podologe Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie den Operationsdienst Rechtsgrundlagen allgemein Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48128 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 / 411-0

    Fax: 0251 / 411-82525

    E-Mail: dez24@brms.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst. Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6401

    Fax: 02381 17-2983

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltung Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Postfach-Adresse: Strasse: Heinrich-Reinköster-Straße 8 Postleitzahl: 59065 Ort: Hamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2983

    Telefon Festnetz: 02381 17-6402

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
    • Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungs-zeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen
    • ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung Zeugnis über die staatliche Prüfung amtliches Führungszeugnis- Belegart 0 ärztliche Bescheinigung Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie

    • die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gesundheitspflegerin, Pflegerin, Gesundheitspfleger, Kinderkrankenschwester, Krankenpflegerin, Krankenpfleger, Pfleger, Krankenschwester

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de