Approbation als Apotheker Erteilung

    Approbation als Apotheker beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Apothekers ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker sind Sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige über den Wechsel der Filialleitung einer Filialapotheke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln; Verbraucherschutz im Bereich der Gefahrstoffe und des Betäubungsmittelverkehres; Arzneimittelmissbrauch; apothekenrechtliche Angelegenheiten; Bescheinigung über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland; Angelegenheiten im Bereich der Ausbildung und Erlaubniserteilung zur Pharmazeutisch- Technischen Assistentin (PTA); Sozialpharmazie Die Mitarbeiterinnen besichtigen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes regelmäßig Betriebe und Einrichtungen (z.B, Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Baumärkte), die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe inverkehrbringen. Außerdem werden auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderlichen Erlaubnisse, Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Altenheimen erteilt. Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2983

    Telefon Festnetz: 02381 17-6450

    E-Mail: carola.hiltawsky@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst. Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6401

    Fax: 02381 17-2983

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
    • Das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Apotheker wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    • Die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben.
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 29.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2024

    Stichwörter

    Pharmazie, Apotheker, Apothekerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English