Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Beschreibung

    Wir machen uns stark für Familien.Der Fachbereich Jugend und Familie engagiert sich für das Wohl und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Er bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen wie Familienrecht, Erziehung oder Bildung. Ziel ist es, gute Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen zu schaffen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Der Fachbereich ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger da. In den drei Nebenstellen Gescher, Stadtlohn und Rhede vermitteln Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen die verschiedensten Angebote der Jugendhilfe. Zentrale Kontakte Kreishaus Borken: +49 2861 681-1467 Nebenstelle Gescher: +49 2861 681-1480 Nebenstelle Rhede: +49 2861 681-1490 Nebenstelle Stadtlohn: +49 2861 681-1470

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterhalt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, getrenntlebend, Scheidung, Ehescheidung, Beistand, Jugendamt, Vaterschaft, Trennung, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de