Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und nachweisen zu können, benötigen Sie einen vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweis. Antragsvordrucke erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Sozialamt der Stadtverwaltung Korschenbroich. Einen online ausfüllbaren Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren". Ausgefüllte Anträge können hier zur Weiterleitung an den Rhein-Kreis Neuss, Schwerbehindertenstelle, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich abgegeben werden. Telefonisch ist die Stelle unter Tel. 02181/60158-05 oder -06 oder -07 oder -08 zu erreichen. Die Entscheidung über die Anträge wird dort getroffen. Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises ist nicht nur beim Rhein-Kreis sondern auch in Ihrem Bürgerbüro und im örtlichen Sozialamt möglich, solange noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ist jedoch kein Freifeld für eine Verlängerung des Ausweises mehr vorhanden, so muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung, eine so genannte "Parkerleichterung" zu erhalten (siehe Dienstleistung "Parkerleichterung für Schwerbehinderte") Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Eintragung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Weiterhin ist eine abgestufte Version der Parkerleichterung möglich. Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome. Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-155

    Fax: 02161 613-105

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    1 Lichtbild Anschrift der Krankenkasse Personalausweis Sozialversicherungsausweis bei Verlängerung: Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    SB-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English