Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen. Ein Lichtbild ist dem Antrag beizufügen. Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein. Der Antrag wird umgehend weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt .Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall. Unterlagen: ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes inkl. Lichtbild. Verlängerung eine Schwerbehindertenausweises Der Antrag wird aufgenommen, wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft. Ausgefüllt wird der Antrag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrages im Bürgerservice: Ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein.Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden. Notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis Ist ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei oder ist die Gültigkeit länger als 1 Jahr abgelaufen, so ist die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers, der Schwerbehindertenausweis sowie ein Lichtbild erforderlich. Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vorzulegen.Antrag für einen Schwerbehindertenausweis bzw. Verschlimmerungsantrag Verschlimmerungsantrag: Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein. Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen. Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein. Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann -Abteilung Behinderung und Ausweis- in 40822 Mettmann.Öffnungszeiten:Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDonnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrDie Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall. Notwendige Unterlagen: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck mit Angabe des Aktenzeichens des Versorgungsamtes Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    SB-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English