Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Zusatzurlaub für Arbeitnehmer, Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln, eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:G erhebliche Gehbehinderung(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)aG außergewöhnliche Gehbehinderung(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer BegleitpersonRF Befreiung von der RundfunkgebührenpflichtH Hilflosigkeit(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)Bl Blindheit(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)Gl Gehörlosigkeit(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)TBl Taubblind

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Beschreibung

    Im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten können Sie den Grad der Behinderung feststellen lassen und sich bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen zu einem behindertengerechten Arbeitsplatz beraten lassen. ***Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag:09:00 - 12:00 UhrMittwoch:09:00 - 12:00 Uhr (telefonisch nicht erreichbar!)Donnerstag:09:00 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77555

    Fax: +49 5231 63011-8478

    E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis Antrag online ELSASchwerbehindertenausweis Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) § 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Formulare - Antrag online ELSA) und ausdrucken.Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei.Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.Zu Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    unentgeltliche Beförderung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Beförderung Bus, Mitnahme einer Begleitperson, schwerbehindert, öffentliche Verkehrsmittel, Schwerbehindert, außergewöhnliche Gehbehinderung, Vergünstigung, Nachteilsausgleich, Beförderung Bahn, Beeinträchtigung, Merkzeichen, Behinderung, Gehörlos, Schwerbehindertenausweis, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, besonderer Kündigungsschutz, Blind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English