Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig (ca. 3 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beim zuständigen Bürgerbüro formlos beantragt werden. Die Gültigkeit des Ausweises wird ohne Änderungen auf Antrag verlängert, solange der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid bzw. die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung abgeändert worden ist.Die Verlängerung erfolgt für die Dauer von längstens 5 Jahren. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsvermerke, vorgesehen. ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Die Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises müssen Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen. Die Bearbeitung kann je nach technischer Ausstattung der Behörde etwas Zeit in Anspruch nehmen. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises müssen Sie ein Passbild mitbringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweispapiere Schwerbehindertenausweis Bei Neubeantragung ein biometrisches Passbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Engelskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verlängerung erfolgt für die Dauer von längstens 5 Jahren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English