Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen / Erst- und Änderungsanträge Ab 1. Januar 2008 änderte sich die Zuständigkeit. Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht werden seitdem nicht mehr vom Versorgungsamt Düsseldorf, sondern von der Kreisverwaltung Mettmann - Versorgungsverwaltung - Schwarzbachstr. 10, übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Fax: 02102 550-9322

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    E-Mail: buergerbuero@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass bei Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht Schwerbehindertenausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erst- und Änderungsanträge: Können im Bürgerbüro abgeholt / abgegeben werden oder den Erst- und Änderungsantrag beim Versorgungsamt Mettmann postalisch einreichen. Link: Schwerbehindertenausweis Kreis Mettmann

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    außergewöhnliche Gehbehinderung, Beeinträchtigung, besonderer Kündigungsschutz, Nachteilsausgleich, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, schwerbehindert, Blind, Gehörlos, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Schwerbehindert, Behinderung, Vergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Beförderung Bahn, Beförderung Bus, unentgeltliche Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English