Urkunden Beglaubigung durch Apostille
Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.
Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).
Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:
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zuständige Stelle
Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle München
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Berlin
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin
Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de
Dienststelle Jena
Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena
Besucheranschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena
Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de
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Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:
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Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.
Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste
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erforderliche Unterlagen
- Originalurkunde
- Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
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Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
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Kosten
EUR: 10,00 bis 100,00
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben. Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
Stichwörter
Siegel, Kopie, Beglaubigung, Einwohnerwesen, Unterschriftsbeglaubigung