Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Beschreibung

    Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

    Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

    Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtliche Beglaubigungen von deutschsprachigen Dokumenten (z. B. Schulzeugnisse) können im Bürgerbüro ausgestellt werden. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden. Ausgeschlossen sind die Beglaubigungen von privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (hierfür ist ein Notar zuständig) Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist ein Notar zuständig) deutschen Personenstandsurkunden (hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat) ausländische Personenstandsurkunden Gerichtsurteile (hierfür ist das Gericht zuständig, welches das Original ausgestellt hat) Registerauszüge, z. B. Vereins- oder Handelsregistern (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat) Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Fahrzeugbriefe / -scheine, Führerscheine (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat) Eidesstattliche Versicherungen
    Amtliche Beglaubigungen von deutschsprachigen Dokumenten (z. B. Schulzeugnisse) können im Bürgerbüro ausgestellt werden. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden. Ausgeschlossen sind die Beglaubigungen von privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (hierfür ist ein Notar zuständig) Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist ein Notar zuständig) deutschen Personenstandsurkunden (hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat) ausländische Personenstandsurkunden Gerichtsurteile (hierfür ist das Gericht zuständig, welches das Original ausgestellt hat) Registerauszüge, z. B. Vereins- oder Handelsregistern (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat) Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Fahrzeugbriefe / -scheine, Führerscheine (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat) Eidesstattliche Versicherungen

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    zuständige Stelle

    Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

    Postanschrift:

    Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
    Referat II B 4
    50728 Köln

    Besucheranschrift:

    Bundesverwaltungsamt
    Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
    Eupener Str. 125
    50933 Köln
    Deutschland

    Tel.: +49 228 99358-4100
    Fax.: +49 228 99358-2893
    E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

    Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

    Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
    Di: 09:00 - 16:30 Uhr
    Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
    Do: 09:00 - 13:00 Uhr
    Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

    Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

    Deutsches Patent- und Markenamt

    Dienststelle München

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    80297 München

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Zweibrückenstraße 12
    80331 München

    Tel.: +49 89 2195-0
    Fax.: +49 89 2195-2221
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Berlin

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    10958 Berlin

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Technisches Informationszentrum Berlin
    Gitschiner Straße 97
    10969 Berlin

    Tel.: +49 30 25992-0
    Fax.: +49 30 25992-404
    E-Mail: info@dpma.de

    Dienststelle Jena

    Postanschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    07738 Jena

    Besucheranschrift:

    Deutsches Patent- und Markenamt
    Dienststelle Jena
    Goethestraße 1
    07743 Jena

    Tel.: +49 364140-54
    Fax.: +49 364140-5690
    E-Mail: info@dpma.de

    Zuständigkeit

    Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

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    Eupener Str. 125
    50933 Köln
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    Vorab ist ein Termin zu vereinbaren. Termine können über das Termin-Portal gebucht werden. Alternativ ist eine Buchung auch per Mail oder telefonisch möglich.Terminbuchungen über das Portal sind nur dann erfolgt, wenn auch der letzte Schritt "Bestätigung" mit einer Bestätigungsnachricht angezeigt wird.

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    erforderliche Unterlagen

    • Originalurkunde
    • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
    • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss vorliegen.
    Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

    • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
    • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
    • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    EUR: 10,00 bis 100,00

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beglaubigung von Kopien: 3,- € je Beglaubigung Beglaubigung von Unterschriften: 2,- € je Unterschrift
    Beglaubigung von Kopien: 3,- € je Beglaubigung Beglaubigung von Unterschriften: 2,- € je Unterschrift

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben. Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Siegel, Kopie, Beglaubigung, Einwohnerwesen, Unterschriftsbeglaubigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English