• Herzebrock-Clarholz (Landkreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen)
Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Beschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Ansprechpartner

Für Herzebrock-Clarholz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 24.05.2023

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Beitragsübernahme, Unfallversicherung, Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de