Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Begleitung

    Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

    Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

    Beschreibung

    Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

    Der Pflegekinderdienst kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pflegekinderdienst Kinder brauchen Stabilität, gute Versorgung, verlässliche Betreuung, Verständnis, Liebe und Geborgenheit. Manchmal können Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung kurz- oder langfristig nicht nachkommen und die Betreuung und Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten. In solchen Fällen brauchen Kinder einfühlsame Pflegeeltern. Pflegefamilien bieten vorübergehend oder dauerhaft einen neuen, sicheren, familiären Lebensort mit stabilen Strukturen. Sie bieten den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie brauchen. Pflegekinder haben die Möglichkeit mit ihrer neuen Familie ihre Erlebnisse und Eindrücke zu teilen und gemeinsam neue Erfahrungen zu machen. Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
    • Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
    • Das körperliche, seelische oder geistige Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
    • Die Pflegepersonen wünschen / benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1, 27 Abs. 1 Satz 1, 27, 33, 42 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    Verfahrensablauf

    • Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
    • Die Pflegepersonen müssen beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
    • Das Gericht muss darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
    • Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
    • Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
    • Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Bearbeitungsdauer

    Der Pflefgekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum "Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen" beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterstützung von Pflegeeltern, Begleitung in Gerichtsverfahren, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de