Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung

    Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen

    Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Jugendamt unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.

    Beschreibung

    Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).

    Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. -versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen. Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.

    Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Beschreibung

    Von allgemeinem Sozialdienst bis wirtschaftliche Jugendhilfe Im Bereich Soziale Dienste ist unter anderem der Allgemeine Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit), die Jugendgerichtshilfe, der Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung sowie die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge angesiedelt. Die Mitarbeitenden hier kümmern sich auch um die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses und wirtschaftliche Jugendhilfe sowie um Beistandschaften und die ambulante Familienhilfe.Die Mitarbeitenden des Bereichs sind nicht nur im Kreishaus zu erreichen, sondern verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag 09:00 bis 15:00 UhrDienstag 09:00 bis 15:00 UhrMittwoch 09:00 bis 15:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 15:00 UhrFreitag 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Auswahl und Qualifizierung geeigneter Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegekindern sowie die weitere fachliche Begleitung und Betreuung der Pflegefamilien sind Schwerpunkte des Pflegekinderdienstes. Wir bieten Informationen und Beratung an für Familien, Paare und Einzelpersonen, die Kinder in ihren Haushalt aufnehmen möchten. Sie erreichen uns per E-Mail Pflegekinderdienst(at)kreis-lippe.de oder in unseren 3 RegionalbürosRegionalbüro Blomberg, Bahnhofstraße 35, 32825 BlombergTelefon: +49 5231 62-2050Regionalbüro Dörentrup, Poststraße 11, 32694 DörentrupTelefon: + 49 5231 62-1655Regionalbüro Oerlinghausen, Rathausplatz 5, 33818 OerlinghausenTelefon: +49 5231 62-1510

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: pflegekinderdienst@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis über Art und Umfang der Kosten

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Krankenhilfe, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de