Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pflegekinderdienst Kinder brauchen Stabilität, gute Versorgung, verlässliche Betreuung, Verständnis, Liebe und Geborgenheit. Manchmal können Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung kurz- oder langfristig nicht nachkommen und die Betreuung und Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten. In solchen Fällen brauchen Kinder einfühlsame Pflegeeltern. Pflegefamilien bieten vorübergehend oder dauerhaft einen neuen, sicheren, familiären Lebensort mit stabilen Strukturen. Sie bieten den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie brauchen. Pflegekinder haben die Möglichkeit mit ihrer neuen Familie ihre Erlebnisse und Eindrücke zu teilen und gemeinsam neue Erfahrungen zu machen. Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1, 27 Abs. 1 Satz 1, 27, 33, 42 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Beitragsübernahme, Pflegeeltern, Pflegepersonen, Krankenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de