Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Beschreibung
Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.
Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.
Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nach Absprache möglich:Montag 09:00 bis 15:00 UhrDienstag 09:00 bis 15:00 UhrMittwoch 09:00 bis 15:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 15:00 UhrFreitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420
E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de
Pflegekinderdienst
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
Voraussetzungen
Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.
Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 SGB VIII
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus stellen die Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen selbst.
Der Pflegekinderdienst beziehungsweise das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023
Stichwörter
Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern