Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung

    Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.

    Beschreibung

    Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.

    Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.

    Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Beschreibung

    Von allgemeinem Sozialdienst bis wirtschaftliche Jugendhilfe Im Bereich Soziale Dienste ist unter anderem der Allgemeine Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit), die Jugendgerichtshilfe, der Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung sowie die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge angesiedelt. Die Mitarbeitenden hier kümmern sich auch um die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses und wirtschaftliche Jugendhilfe sowie um Beistandschaften und die ambulante Familienhilfe.Die Mitarbeitenden des Bereichs sind nicht nur im Kreishaus zu erreichen, sondern verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag 09:00 bis 15:00 UhrDienstag 09:00 bis 15:00 UhrMittwoch 09:00 bis 15:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 15:00 UhrFreitag 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Auswahl und Qualifizierung geeigneter Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegekindern sowie die weitere fachliche Begleitung und Betreuung der Pflegefamilien sind Schwerpunkte des Pflegekinderdienstes. Wir bieten Informationen und Beratung an für Familien, Paare und Einzelpersonen, die Kinder in ihren Haushalt aufnehmen möchten. Sie erreichen uns per E-Mail Pflegekinderdienst(at)kreis-lippe.de oder in unseren 3 RegionalbürosRegionalbüro Blomberg, Bahnhofstraße 35, 32825 BlombergTelefon: +49 5231 62-2050Regionalbüro Dörentrup, Poststraße 11, 32694 DörentrupTelefon: + 49 5231 62-1655Regionalbüro Oerlinghausen, Rathausplatz 5, 33818 OerlinghausenTelefon: +49 5231 62-1510

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: pflegekinderdienst@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.

    Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus stellen die Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen selbst.

    Der Pflegekinderdienst beziehungsweise das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de