Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pflegekinderdienst Kinder brauchen Stabilität, gute Versorgung, verlässliche Betreuung, Verständnis, Liebe und Geborgenheit. Manchmal können Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung kurz- oder langfristig nicht nachkommen und die Betreuung und Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten. In solchen Fällen brauchen Kinder einfühlsame Pflegeeltern. Pflegefamilien bieten vorübergehend oder dauerhaft einen neuen, sicheren, familiären Lebensort mit stabilen Strukturen. Sie bieten den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie brauchen. Pflegekinder haben die Möglichkeit mit ihrer neuen Familie ihre Erlebnisse und Eindrücke zu teilen und gemeinsam neue Erfahrungen zu machen. Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1, 27 Abs. 1 Satz 1, 27, 33, 42 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Pflegekinderdienst Bad Honnef bereitet Interessierte durch ein spezielles Bewerberverfahren auf Ihre Rolle als Pflegeeltern vor und begleitet und unterstützt jedes Pflegeverhältnis entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten und in Umsetzung der gesetzlichen Aufträge. Für Menschen, die sich für die Rolle als Pflegeeltern interessieren, wird in Kooperation mit den rechtsrheinischen Pflegekinderdiensten ca. alle 3 Monate ein Informationsabend angeboten. Davon unabhängig bietet der Pflegekinderdienst Bad Honnef jederzeit unverbindliche Beratungsgespräche für Interessierte an.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de