Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind