Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

    Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spielen Sie mit dem Gedanken, einem Pflegekind ein liebevolles Zuhause zu geben? Oder wollen Sie ganz allgemein mehr Informationen zum Thema "Pflegekinder & Pflegeeltern" erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig.

    Beschreibung

    Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien. 

    Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. 

    Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.

    Pflegepersonen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolvieren.

    Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

    Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang zum Beispiel die vorausgehende Betreuung 
    eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

    Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 
     

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche aller Altersstufen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie wohnen in einer anderen Familie, um dort eine gezielte individuelle Betreuung und eine entsprechende Erziehung zu erhalten.Ein Pflegeverhältnis ist auf Dauer oder auf eine bestimmte Zeit angelegt. Das Sorgerecht besitzen weiterhin die Eltern oder ein entsprechend bestimmter Amtsvormund. Die Personensorge üben in dieser Zeit die Pflegeltern im Sinne der leiblichen Eltern oder Vormünder aus.Auch während des Aufenthaltes in einer Pflegefamilie soll dem Pflegekind weiterhin die Möglichkeit geboten werden, den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu halten. Dies ist, solange das Kindeswohl gewahrt ist, wichtig für seine fortlaufende persönliche Entwicklung.Was Pflegekinder brauchen und Pflegefamilien bieten können: ein sicheres Zuhause zum Wohlfühlen, einen Platz zum Aufwachsen, ein offenes Ohr zum Zuhören, und vor allem Zuneigung und Geborgenheit. Jedes Kind, das als Pflegekind in eine aufnehmende Familie vermittelt wird, bringt seine individuellen Stärken und Schwächen sowie seine bisherigen Erfahrungen in das neue Lebensumfeld mit. Ein Großteil der Kinder hat in der Vergangenheit erfahren müssen, dass Bindungen und Beziehungen zu Erwachsenen unzuverlässig waren oder abgebrochen wurden. Eine sichere, verlässliche und gesunde Bindung bildet jedoch das Fundament für die Ausbildung einer selbstverantwortlichen und stabilen Persönlichkeit.Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, wie wichtig es ist, dass Kind und aufnehmende Familie gut zusammenpassen: nur so ist die Grundlage für den Aufbau und das Gelingen einer tragfähigen Bindung gegeben. Wenn Sie Pflegefamilie werden möchten, sorgen wir für Ihre Qualifizierung, wir beraten und betreuen Sie auch während des Pflegeverhältnisses.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich bei uns weiter informieren und beraten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Auswahl und Qualifizierung geeigneter Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegekindern sowie die weitere fachliche Begleitung und Betreuung der Pflegefamilien sind Schwerpunkte des Pflegekinderdienstes. Wir bieten Informationen und Beratung an für Familien, Paare und Einzelpersonen, die Kinder in ihren Haushalt aufnehmen möchten. Sie erreichen uns per E-Mail Pflegekinderdienst(at)kreis-lippe.de oder in unseren 3 RegionalbürosRegionalbüro Blomberg, Bahnhofstraße 35, 32825 BlombergTelefon: +49 5231 62-2050Regionalbüro Dörentrup, Poststraße 11, 32694 DörentrupTelefon: + 49 5231 62-1655Regionalbüro Oerlinghausen, Rathausplatz 5, 33818 OerlinghausenTelefon: +49 5231 62-1510

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: pflegekinderdienst@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie sich als Pflegestelle bewerben möchten, legen wir im Gespräch mit Ihnen fest, welche Unterlagen wir benötigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Voraussetzungen müssen Sie als Pflegeeltern mitbringen? Um Pflegemutter, Pflegevater oder Pflegefamilie zu werden, ist es egal, welche Lebensform Sie für sich gewählt haben. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und auch Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können ein Pflegekind aufnehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Formale Voraussetzungen Bei einer auf Dauer angelegten Vollzeitpflege und einer Erziehungsstelle sollte ein natürliches Verhältnis zwischen dem Alter des aufzunehmenden Kindes und dem Alter der Pflegepersonen bestehen. Bei der familiären Bereitschaftsbetreuung kann der Altersunterschied auch größer sein. Pflegeeltern müssen in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben. Die Wohnung muss ausreichend groß sein. Jedem Familienmitglied müssen genügend Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das Pflegekind benötigt kontinuierliche Bezugspersonen. Pflegeeltern müssen Zeit haben. Eine Pflegeperson sollte nicht oder (bei Kindergarten- und Schulkindern) nur in Teilzeit berufstätig sein. Pflegeeltern müssen ein einwandfreies Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Persönliche Voraussetzungen Mit Kindern zusammen zu leben und sie beim Erwachsen werden zu begleiten ist immer ein Abenteuer. Wer sich mit Pflegekindern auf dieses Abenteuer einlässt, stellt sich einer besonderen Herausforderung. Neben der Freude am Zusammenleben mit Kindern und der Fähigkeit, sich ihnen liebevoll zuzuwenden, sollten Sie deshalb noch weitere Voraussetzungen mitbringen, um den Turbulenzen des Alltags gewachsen zu sein: Einfühlungsvermögen Manche Pflegekinder bringen infolge ihrer Lebensgeschichte ungewöhnliche Verhaltensweisen mit, die nicht immer leicht zu erklären und nachzuvollziehen sind. Pflegeeltern benötigen viel Feinfühligkeit und müssen versuchen, "mit den Augen ihres Pflegekindes" zu sehen, um es zu verstehen. die Fähigkeit, auf das Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand und seiner Eigenart einzugehen Pflegeeltern müssen besonders darauf achten, ihrem Pflegekind nicht mit zu hohen Erwartungen zu begegnen. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder sind sehr unterschiedlich und nicht unbedingt vorhersehbar. Manchmal können auch Zuwendung, Fürsorge und optimale Förderung Defizite nicht vollständig ausgleichen. Aber auch kleine Entwicklungsschritte sind immer große Erfolge! Geduld und Durchhaltevermögen Pflegekinder benötigen manchmal viel Zeit um wieder Vertrauen zu fassen, Nähe zuzulassen und neue Bindungen einzugehen. "Ein langer Atem", Optimismus und Zuversicht sind hilfreich, um auch schwierige Zeiten zu überstehen. Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Ein Pflegekind bereichert das Leben der Pflegefamilie, aber es stellt an sie auch neue Anforderungen. Es kann immer wieder Zeiten geben, die besonders anstrengend sind und in denen Pflegeeltern viel Energie, Gelassenheit und Humor benötigen. Eine stabile und harmonische Partnerschaft und unbelastete Beziehungen zu den eigenen Kindern sind für die Aufnahme eines Pflegekindes unerlässlich. Flexibilität Wer ein Pflegekind aufnimmt, lässt sich auf Unwägbarkeiten ein. Pflegeeltern müssen mit unvorhergesehen Situationen und Entwicklungen umgehen können. Manches kommt überraschend und ungeplant. Wie wird das Kind sich in der neuen Familie einleben? Wird das Kind auffällige Verhaltensweisen zeigen? Wie wird sich der Kontakt zur Herkunftsfamilie entwickeln und wie kommt das Kind mit seinen zwei Familien klar? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich nicht im Vorhinein beantworten lassen. Pflegeeltern begeben sich mit ihrem Pflegekind auf einen Weg, der möglicherweise noch die oder andere "Umleitung" bereithält. Akzeptanz und Respekt gegenüber der Herkunftsfamilie Pflegekinder leben in ihrer Pflegefamilie und behalten ihre Herkunftsfamilie. Manche Pflegekinder haben regelmäßigen Kontakt zu ihren Herkunftseltern. Eine wichtige Aufgabe von Pflegeeltern ist es, das Kind bei diesem Umgang zu begleiten und zu unterstützen. Das Kind darf nicht in einen Loyalitätskonflikt zwischen seinen beiden Familien geraten. Der Gesetzgeber schreibt deshalb dem Jugendamt den Auftrag zu, darauf hinzuwirken, dass Pflegeeltern und leibliche Eltern zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten. Unabhängig davon, ob ein Pflegekind Kontakt zu seinen Herkunftseltern hat oder nicht - die Ursprungsfamilie bleibt für jedes Kind von Bedeutung. Deshalb dürfen Pflegeeltern den leiblichen Eltern nicht ablehnend gegenüber stehen. Seine Wurzeln zu kennen und die eigene Lebensgeschichte nachvollziehen zu können, ist wichtig für die Identitätsfindung. Früher oder später setzt sich das Pflegekind mit der eigenen Herkunft auseinander. Hierfür benötigt es die Unterstützung seiner Pflegeeltern. Bereitschaft sich dem sozialen Umfeld zu öffnen Die Aufnahme eines Pflegekindes bringt nicht nur Veränderungen innerhalb der eigenen Familie oder Partnerschaft, sondern auch im sozialen Umfeld. Pflegefamilien erleben Anteilnahme und Unterstützung, Interesse und Neugier, Skepsis und Vorbehalte, manchmal auch Unverständnis. Durch das Pflegekind erweitert sich das Umfeld. Von einem Tag auf den anderen müssen Pflegeeltern mit Institutionen und Personen zusammenarbeiten, mit denen sie zuvor vielleicht noch nichts zu tun hatten (verschiedene Ärzte und Therapeuten, Frühförderstelle, Kindergarten, Schule). Falls noch familiengerichtliche Verfahren anhängig sind, haben Pflegefamilien eventuell auch Kontakt zu Richtern, Gutachtern und Verfahrenspflegern. Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt Pflegeeltern müssen bereit sein, vertrauensvoll mit uns zusammenzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.

    Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

    Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.

    Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst mit dem Formular "Pflegeeltern werden".

    Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zu dem örtlichen Pflegekinderdienst aufzunehmen.

    Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin, in dem wir dann alle Details und den weiteren Ablauf klären können. Termine für persönliche Beratungsgespräche werden individuell vereinbart und können auch bei Ihnen Zuhause stattfinden. Sie erreichen uns telefonisch in unseren Regionalbüros in Oerlinghausen +49 5231 62-1510, in Blomberg +49 51231 62-2050, in Dörentrup +49 5231 62-1655 oder per E-Mail: pflegekinderdienst(at)kreis-lippe.de

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohnen Sie im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegeeltern, Eignungsprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation