• Lotte (Landkreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen)
Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung

Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung

Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.

Beschreibung

Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.

Ansprechpartner

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Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 15.03.2023

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de