Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Hinweise für Dörentrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Hinweise für Dörentrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt.Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst.Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen. Die Negativbescheinigung dient Ihnen als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zum Beispiel für Behörden oder Banken.Wenn Ihr Kind im Kreis Lippe geboren wurde, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt des Kreises Lippe ausstellen lassen.Wenn Sie zwar im Kreisgebiet wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an.Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Beschreibung

    Von allgemeinem Sozialdienst bis wirtschaftliche Jugendhilfe Im Bereich Soziale Dienste ist unter anderem der Allgemeine Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit), die Jugendgerichtshilfe, der Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung sowie die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge angesiedelt. Die Mitarbeitenden hier kümmern sich auch um die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses und wirtschaftliche Jugendhilfe sowie um Beistandschaften und die ambulante Familienhilfe.Die Mitarbeitenden des Bereichs sind nicht nur im Kreishaus zu erreichen, sondern verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag 09:00 bis 15:00 UhrDienstag 09:00 bis 15:00 UhrMittwoch 09:00 bis 15:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 15:00 UhrFreitag 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsvormundschaften, Jugendförderung

    Beschreibung

    Die Jugendförderung des Kreises Lippe möchte Kinder und Jugendliche fördern und schützen. Dabei ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, aber auch die Erziehungsberechtigten, ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.Jugendschutz und Jugendförderung ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe, die eine hohe Priorität besitztDas Jugendamt Kreis Lippe arbeitet bei dem Thema Kinder- und Jugendschutz eng mit vielen Partnern zusammen. Dazu gehören innerhalb der Kreisverwaltung unter anderem die Bereiche des Gesundheitsamtes oder auch der Kreispolizeibehörde.Außerhalb der Kreisverwaltung pflegt die Jugendförderung eine intensive Dialogkultur mit den geförderten Trägern und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, den kreisweit tätigen Jugendverbänden, Netzwerkpartnern wie die Lippische Landeskirche, das Blaukreuzzentrum Lippe oder auch der Drogenberatungsstelle Detmold, um nur einige zu nennen.Die Jugendförderung zeichnet verantwortlich für: Offene Kinder- und Jugendarbeit Fachberatung und Förderung der Träger und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit Partizipationsangebote für junge Menschen Konzeptarbeit Wirksamkeitsdialog mit Land und Trägern sowie Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit Moderation der Facharbeitskreise Verbandliche Jugendarbeit: Fachaufsicht und Fachberatung der Jugendverbände Förderung verbandlicher Jugendarbeit Wahrnehmung der örtlichen Zuständigkeit für Jugendverbände anderer Jugendämter, Amtshilfe Bildungsangebote an Jugendverbände Anerkennungsverfahren nach § 75 KJHG eines Jugendverbandes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beteiligung junger Menschen: Organisation und Durchführung von Jugendkonferenzen/-Kongressen Begleitung von Jugendforen vor Ort

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    ** Terminvereinbarung erforderlich **

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Hinweise für Dörentrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden: Kopie der Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes Kopie des Personalausweises/Passes mit aktueller Meldebescheinigung des sorgeberechtigten Elternteils

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Hinweise für Dörentrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch VIII § 58 SGB VIII - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Hinweise für Dörentrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft, Negativattest, Bescheinigung, elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Alleiniges Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, Uneheliches Kind, Negativbescheinigung, Elterliche Sorge, Sorgerecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation