Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.

    Beschreibung

    Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.

    Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.

    Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss "öffentlich" beurkundet werden. "Öffentlich" bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann allerdings beispielsweise auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden. 

    Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie eine Sorgeerklärung abgeben, um das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Dazu müssen die Elternteile nicht zusammenleben. Die Sorgeerklärung kann gegenüber der Urkundsperson des Fachbereiches Jugend und Familie (siehe hierzu Beurkundungen) oder bei einem Notar abgegeben werden und wird öffentlich beurkundet. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss das Familiengericht entscheiden. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts kann die Mutter eine schriftliche Auskunft des örtlichen Jugendamtes verlangen (Negativbescheinigung). Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils Stirbt ein Elternteil, so steht dem überlebenden Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, wenn die Eltern vorher verheiratet waren oder Sorgeerklärungen abgegeben hatten. Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten sie keine Sorgeerklärung abgegeben, so entscheidet das Familiengericht nach dem Tod der Mutter über einen Vormund.Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins! Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau KrajewskiAnsprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen Rechtsgrundlagen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person. Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht). Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche). Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption. Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet. Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption kann in einem Notariat erfolgen.

    Eine Verzichtserklärung kann unter anderem in einem Notariat oder auch in einem Jugendamt beurkundet werden.

    Ansprechpartner

    Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Adoptionen

    Beschreibung

    Neue Anschrift: Südring 4-6

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)
    • Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.

    Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.

    Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.

    Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.

    Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.

    Fristen

    Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.

    Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater - getrennt oder gemeinsam - die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

    Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

    Kosten

    Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.

    Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.

    Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einwilligung in Adoption, Verzichtserklärung, Verzicht auf elterliche Sorge, Ungewollte Schwangerschaft, Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English