Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde für den Kreis Kleve eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle bei der Abteilung Jugend und Familie in der Kreisverwaltung eingerichtet, die auch die Adoptionsvermittlung für die Jugendämter der Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve wahrnimmt und somit für den gesamten Kreis Kleve zuständig ist.Kreisverwaltung Kleve-Adoptionsvermittlung-Nassauer Allee 15-2347533 KleveAnsprechpartner/innen:AufgabenbereichMitarbeiterinTelefon/FaxStädte und GemeindenAdoptionspflegeFrau KersjesTel: 02821 85-464 Fax: 02821 85-310Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kleve, Kranenburg, ReesAdoptionspflegeFrau BartkeTel.: 02821 85-7862 Fax: 02821 85-310Geldern, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk, WeezeIm Kreis Kleve hat auch der Sozialdienst katholischer Frauen die Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle.Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF)Turmstr. 36a47533 KleveOffene SprechstundeFür alle Fragen rund um die Adoption bietet der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. für Interessierte eine offene Sprechstunde jeweils am ersten Mittwoch eines Monats von 16.30 bis 17.30 Uhr. Hier erhalten Sie Informationen über rechtliche, soziale und psychologische Aspekte zur Aufnahme eines Kindes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Abteilung 5.2 - Verwaltung Jugendamt

    Beschreibung

    In der Abteilung "Verwaltung Jugendamt" werden sowohl Beiträge für Kinderbetreuungsangebote (z. B. für den Besuch einer Kindertageseinrichtung) berechnet als auch Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen. Außerdem können sich Eltern hier zu Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundungen, Vormundschaften, usw. beraten lassen und diese dort auch beantragen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: jugendamt@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-851

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kind - Adoption, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptiveltern, Eltern - Adoption, adoptieren, Babyklappe, Adoptivfamilie, Adoption, Adoptionsvermittler, Annahme als Kind, halb-offene Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptionspflege, Beurkundung der Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptionsvermittlungsstellen, inkognito-Adoption, Adoptionsaufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de