Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen

    Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind und Telekommunikationsleitungen in einer öffentlichen Straße verlegen oder ändern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung über die Mitbenutzung der Verkehrswege erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.

    Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.

    Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes "Breitband-Portal" folgende Vorteile:

    • Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
    • Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
    • Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der zuständigen Behörde
    • Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
    • Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), welche die zuständige Behörde bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
    • Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
    • Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien und möchten Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Straßen verlegen oder ändern. Hierzu benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast. Voraussetzung ist hierfür die Vorlage eines Antrages in schriftlicher oder elektronischer Form vor Realisierung der Baumaßnahme.

    Der Antrag muss Angaben zum konkreten Standort der Leitungsverlegung, insbesondere welche Straße und welche Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung, sowie Angaben zur Verlegeart und Verlegetiefe enthalten.

    Liegt ein vollständiger Antrag vor und stimmt der Straßenbaulastträger nach Prüfung der Antragsunterlagen der Verlegung oder Änderung zu, erteilt es die Zustimmung per Bescheid nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG).

    Der Antragsteller ist verpflichtet die Verwaltungskosten zu tragen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Bei nur geringfügigen baulichen Maßnahmen, die dem Träger der Wegebaulast vollständig angezeigt werden, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Wegebaulastträger nicht innerhalb eines Monats auffordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wegebaulastträger

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Karte mit genauer Lage der Maßnahme
    • Genaue Beschreibung der Maßnahme (zum Beispiel die zu errichtenden Komponenten, Angaben zu Mengen, Massen und Verlegetiefe, Zeitpunkt der Umsetzung)
    • Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    • Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form
    • Antrag muss Angaben zum Standort der Verlegung oder Änderung von Telekommunikationsleitungen haben, insbesondere welche Straße und Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung
    • Antrag muss Angaben zur Verlegeart und Verlegetiefe enthalten
    • dem Antrag ist ein Trassenplan im Regelfall mit einem Maßstab 1:1000 beizufügen

    Formulare

    • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
    • Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur übertragen.

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Der Antragssteller muss Eigentümer oder Betreiber öffentlicher eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinie sein. Die bauliche Umsetzung für die Verlegung oder Änderung der Telekommunikationslinie erfolgt in einer öffentlichen Straße.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
    Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
    Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.

    • Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
    • Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
    • Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
    • Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
    • Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
    • Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
    • Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Sie beantragen als Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unter Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die Zustimmung zur Leitungsverlegung in der öffentlichen Straße. Der Wegebaulastträger prüft den Antrag und erteilt gegebenenfalls unter Auflagen und Hinweisen die Zustimmung per Bescheid nach Telekommunikationsgesetz (TKG).

    Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Bescheid Ausstellung notwendig.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Genehmigungsfiktion greifen, das heißt, die Zustimmung gilt nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten als erteilt. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Verwaltungskosten zu tragen.

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.)

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    In Abhängigkeit von der Schwierigkeit und dem Umfangs des Antrags beträgt die Bearbeitungszeit durchschnittlich 2 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Es entstehen Verwaltungskosten nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW, GebG NRW) und der All-gemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Olpe: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Informationen zum modernisierten Telekommunikationsgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Telekommunikationsgesetz-TKG/telekommunikationsgesetz-tkg.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation am 31.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Öffentliche Telekommunikationslinien, Änderung von Telekommunikationslinien, Breitbandausbau, Telekommunikation, Telekommunikationslinie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de