• Heiligenhaus (Landkreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen)
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung

Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung anzeigen

Die Bauarbeiten oder Beseitigungsmaßnahmen waren mehr als drei Monate unterbrochen und Sie wollen die Bauarbeiten nun wieder fortführen? Dann müssen Sie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

Beschreibung

Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

(Dasselbe gilt entsprechend für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben und für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Für Heiligenhaus wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung an die untere Bauaufsichtsbehörde (hierin sollten Sie das konkrete Bauvorhaben sowie den konkreten Tag benennen, an dem die Bauarbeiten/Beseitigungsmaßnahmen wieder beginnen sollen)

Formulare

keine

Voraussetzungen

  • Schriftliche (formlose) Mitteilung
  • Muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Woche vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten vorliegen
  • von der Bauherrschaft einzureichen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Teilen Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den beabsichtigten Beginn der Wiederaufnahme der Bauarbeiten/ Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher schriftlich (formlos) mit.

Fristen

Die Mitteilung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.04.2023

Version

Technisch geändert am 20.12.2024

Stichwörter

Beginn Beseitigung, Beginn Bauausführung, Beginn Abbrucharbeiten, Wiederaufnahme der Bau- bzw. Beseitigungsmaßnahmen nach Un-terbrechung, Baubeginn, Baubeginnsanzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de