Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu 1 Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu 1 Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

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    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Voraussetzungen

    • Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
    • Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
    • Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    • Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ein.
    • Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Baugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
    • Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.

    Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu. 

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.

    Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu. 

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer eine Verlängerung für jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer eine Verlängerung für jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen bis 12 Wochen

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    6 Wochen bis 12 Wochen

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): 20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr; jedoch mindestens EUR 50; höchstens aber EUR 500.

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Kostenhöhe (variabel): 20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr; jedoch mindestens EUR 50; höchstens aber EUR 500.

    Weitere Informationen

    Bauportal.nrw URL: https://www.bauportal.nrw

    Hinweise für Olpe: Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Bauportal.nrw URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Geltungsdauer, Baugenehmigung verlängern, Anbau, Frist Baugenehmigung, (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren, Umbau, Änderung von (baulichen) Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de