Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Wenn Ihnen eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung, auch wiederholt, um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsicht.

    Beschreibung

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.

    Wenn Ihnen eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.

    Die Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lageplan Auszug aus dem Katasterkartenwerk Bauzeichnungen Berechnung der Nutzfläche ggf. Brandschutzkonzept ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

    Voraussetzungen

    • Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ein.
    • Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Teilbaugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
    • Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.

    Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu. 

    Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben. Entspricht die erteilte Teilbaugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer eine Verlängerung für jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Fachdienststellen

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): 20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr; jedoch mindestens EUR 50; höchstens aber EUR 500.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten: Stadtteil OrtTel.: 02241/243-274E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de Stadtteil BirlinghovenTel.: 02241/243-353E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de Stadtteil BuisdorfTel.: 02241/243-353E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de Stadtteil HangelarTel.: 02241/243-288E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de Stadtteil MeindorfTel.: 02241/243-493E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de Stadtteil MendenTel.: 02241/243-288E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de Stadtteil MülldorfTel.: 02241/243-493E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de Stadtteil NiederpleisTel.: 02241/243-602E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Frist (Teil-)Baugenehmigung, (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren, (Teil-)Baugenehmigung verlängern, Geltungsdauer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de