Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Beschreibung
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.
Wenn Ihnen eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.
Wenn Ihnen eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung kann um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
schriftlicher (formloser) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung
Voraussetzungen
- Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ein.
- Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Teilbaugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
- Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
- Sie reichen einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ein.
- Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung wird rechtzeitig gestellt (d.h. Ihnen muss eine Teilbaugenehmigung vorliegen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antrag auf Verlängerung muss noch innerhalb der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingehen).
- Das Vorhaben entspricht weiterhin dem öffentlichen Recht.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- § 75 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
- Bauordnung für das Land NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.
Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Reichen Sie den formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein und geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt mindestens die Gemeinde und prüft (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienststellen), ob das Vorhaben dem öffentlichen Recht weiterhin entspricht.
Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde geht Ihnen schriftlich zu.
Die Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Zusammen mit der Entscheidung über die Verlängerung erhalten Sie daher zudem einen Gebührenbescheid.
Fristen
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Kosten
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Errichtung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
(Teil-)Baugenehmigung verlängern, Geltungsdauer, (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren, rist (Teil-)Baugenehmigung