Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

    Beschreibung

    Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der*Die Verkäufer*in hat deshalb der Stadt Essen den Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen. Üblicherweise werden diese Mitteilungen durch die Notariate übernommen. Sofern ein Vorkaufsrecht besteht, kann die Stadt Essen innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung über den Kaufvertrag dieses Recht ausüben. Besteht kein Vorkaufsrecht oder verzichtet die Stadt Essen auf die Ausübung des Rechts, wird eine gebührenpflichtige Bescheinigung (Negativzeugnis) erstellt. Diese wird zur Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der für die Antragsbearbeitung erforderliche Antrag steht auf dieser Seite unter Downloads zur Verfügung.Stadt EssenAmt für Stadterneuerung und Bodenmanagement45121 EssenSie erreichen uns auch unter vorkaufsrecht@amt68.essen.de

    Formulare

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen.

    Für einen Antrag auf Erteilung eines Negativbescheids / -testats ist keine bestimmte Form allgemein vorgeschrieben; auch diese Entscheidung ergeht regelmäßig schriftlich.

    Voraussetzungen

    Es erfolgt ein Grundstückskauf.

    Der Kauf ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Ohne eine Anzeige beginnt die Frist von drei Monaten, die der Gemeinde eingeräumt ist, um das Vorkaufsrecht auszuüben, nicht an zu laufen.

    Macht die Gemeinde von einem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch und liegt auch kein Ausschlussgrund vor bzw. wird es nicht abgewendet, so tritt die Gemeinde an Stelle des Käufers in den Kaufvertrag ein; sofern sie das Recht zu Gunsten eines Dritten ausübt, tritt dieser in den Kaufvertrag ein.

    Die Gemeinde bzw. der begünstigte Dritte haben dann dem Verkäufer einen Kaufpreis zu bezahlen, der i.d.R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht. Unter gewissen Maßgaben kann auch ein niedrigerer Betrag gezahlt werden, etwa wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert im Zeitpunkt des Kaufs erkennbar deutlich überschreitet.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kaufvertrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)Gebührentarif zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen; Tarifstelle 29

    Verfahrensablauf

    Der Verkäufer oder Käufer unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages.

    Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).

    Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde neu begründet. Hierfür gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen (auch bzgl. des Kaufpreises), die der Verkäufer mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart hatte. Jedoch kann der Kaufpreis preislimitiert sein, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in erkennbarer Weise deutlich überschreitet. In diesem Fall kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt gegenüber dem Verkäufer; dem Käufer ist die Entscheidung bekannt zu geben.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Üblicherweise stellen die Notarin oder der Notar den Antrag.

    Fristen

    Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages ausgeübt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts (s.u.), dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Negativzeugnis: zwei bis drei Wochen nach Eingang des Antrages Bei Vorliegen eines Vorkaufsrechtes verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend dem vorliegenden Einzelfall.

    Kosten

    Für den Käufer und / oder den Verkäufer fallen Kosten an, wenn sie bei der Gemeinde eine Erklärung beantragen, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.

    Die Festsetzung der Kosten und ihre Höhe ergibt sich aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder i.V.m. der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten / Verwandte / Verschwägerte oder wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird.
    • Auch kann das Vorkaufsrecht durch den Käufer abgewendet werden, etwa wenn er
    • in der Lage ist, das Grundstück in angemessener Frist dem planerisch vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend zu nutzen und
    • sich innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Kaufvertrag der Gemeinde mitgeteilt worden ist, hierzu verpflichtet.
    • Die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten setzt voraus, dass er
    • zu der bezweckten Verwendung des Grundstücks binnen angemessener Frist in der Lage ist und
    • sich hierzu verpflichtet.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge zum Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 31 DSchG NRW) sind beim Fachbereich 68-2-1 zu stellen, wenn ohnehin ein Zeugnis nach § 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) angefordert wird. Die Beantwortung erfolgt dann in einem gemeinsamen Zeugnis. Verwenden Sie dazu bitte das unter Downloads bereitstehenden Antragsformular als PDF (Portable Document Format), mit dem Sie gemäß Baugesetzbuch und Denkmalschutzgesetz nur einen gemeinsamen Antrag stellen können. Die Stadt Essen verzichtet ab 25. März 2023 auf die Ausübung des ihr durch § 31 des Denkmalschutzgesetzes eingeräumten Vorkaufsrechts an Grundstücken, auf denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, sofern es sich hierbei um einen Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder dem Erbbaurechtsgesetz handelt.

    Weitere Informationen

    Der Gemeinde stehen Vorkaufsrechte kraft Gesetz (Allgemeine Vorkaufsrechte) und Vorkaufsrechte aufgrund von Satzungen (Besondere Vorkaufsrechte) zu. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander.

    Die gesetzlichen Vorkaufsrechte dienen als städtebaurechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Grundstückskaufvertrag, Gemeindliches Vorkaufsrecht, Negativtestat, Ausübung zu Gunsten eines Dritten, Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts, Negativbescheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English