Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
    99012019016000

    Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Beschreibung

    Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.

    Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.

    Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:

    • Massivbau
    • Metallbau
    • Holzbau

    Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.

    Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.

    Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:

    • Massivbau
    • Metallbau
    • Holzbau

    Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Online-Dienste

    Eine Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz anmelden für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ingenieurkammer-Bau NRW

    ID: L100002_154491942

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2025

    Technisch geändert am 17.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    • Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz

    Formulare

    Keine (formlose Antragstellung)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Keine (formlose Antragstellung)

    Voraussetzungen

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
    • Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
    • Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

    Handlungsgrundlage(n)

    Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 23 BauPrüfVO

    Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)

    Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 27 BauPrüfVO

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 23 BauPrüfVO

    Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)

    Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

    § 27 BauPrüfVO

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    • Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Anerkennung je Fachrichtung: 250 € Genehmigung für eine Zweitniederlassung: 125 € bis 375 €

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Anerkennung je Fachrichtung: 250 € Genehmigung für eine Zweitniederlassung: 125 € bis 375 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung: Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik Merkblatt „Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik“ Merkblatt „Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Baustatik“

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung: Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik Merkblatt „Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik“ Merkblatt „Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Baustatik“

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen; 2021-12-16 am 16.12.2021

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen; 2021-12-16 am 16.12.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Vieraugenprinzip, Prüfingenieur, Prüfsachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024