Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen ein Grundstück im Stadtgebiet erwerben? Bitte achten Sie auf die Erschließungskosten, die für jedes Grundstück zu zahlen sind. Anliegerbeiträge für den Straßenausbau, den Kanalanschluss und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen können als öffentliche Last auf Grundstücken ruhen. Informationen über den Beitragsstatus eines Grundstückes werden schriftlich in Form einer "Straßenanliegerbescheinigung" erteilt. Für die Auskunft ist eine Vollmacht des/der Grundstückeigentümers/in erforderlich. Die Gebühr für eine Straßenanliegerbescheinigung beträgt zur Zeit 24,00 €.Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen für den Straßenbau zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Straße. Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 % der Kosten auf alle von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Erschließungsbeitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Nähere Informationen können Sie auch der Erschließungsbeitragssatzung entnehmen. Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Straße richtet sich die Höhe der Anliegerbeteiligung des Straßenausbaubeitrages nach der Verkehrsbedeutung der Straße, zum Beispiel Anlieger- oder Hauptverkehrsstraßen. Auch Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege sind beitragspflichtig. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Nähere Informationen können Sie auch der Straßenbaubeitragssatzung entnehmen. Für Eingriffe in Natur und Landschaft setzen Bebauungspläne Maßnahmen des Naturschutzes fest. Beitragspflichtig für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die durch den jeweiligen Bebauungplan zugeordneten Grundstücke. Kanalanschlussbeiträge dienen der (Mit-)Finanzierung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Kanalisation. Sie werden für ein Grundstück nur einmal erhoben. Der Beitragsanspruch entsteht grundsätzlich in dem Zeitpunkt, zu dem ein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann, spätestens aber mit der tatsächlichen Anschlussnahme. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Beitrages ist die Fläche des Grundstückes in Verbindung mit Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit. Rechtsgrundlagen Erschließungsbeitragssatzung Straßenbaubeitragssatzung Satzung Kostenerstattungsbeträge Kanalanschlussbeitragssatzung
    Erhebung von Erschließungsbeiträgen Die Stadt Hamm ist verpflichtet, für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Umgelegt werden 90 % der Kosten, mit denen eine Anlage zum ersten Mal in einen endgültigen Ausbauzustand versetzt wurde. Ist eine Straße noch nicht endgültig hergestellt, mit dem Ausbau aber begonnen worden, so können Beiträge für fertiggestellte Teilanlagen (z.B. Beleuchtung, Fahrbahn, Gehweg) oder Vorausleistungen erhoben werden. Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der betroffenden Anlage erschlossenen Grundstücke, die entweder direkt an die Straße angrenzen oder aber über ein anderes angrenzendes Grundstück rechtlich gesichert zu erreichen sind (z.B. eingetragene Baulast). Ein Grundstück, das von mehreren Straßen erschlossen wird, unterliegt für jede dieser Straßen der Beitragspflicht. Ausschließlich Wohnzwecken dienende Grundstücke werden aber nicht in vollem Umfang mehrfach beitragspflichtig. Maßgebend für die Verteilung der Erschließungskosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit. Nähere Einzelheiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und insbesondere in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm festgeschrieben. Rechtsgrundlagen allgemein Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm Link zum Stadtplan

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4060

    Fax: 02381 17-2973

    E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4070

    Fax: 02381 17-2973

    E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2973

    Telefon Festnetz: 02381 17-4080

    E-Mail: alexandra.scheel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erschließungskosten, Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English