• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

Beschreibung

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
 In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
 In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen (§ 10 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).

Die Unterlagen sind (derzeit allerdings noch nicht für alle Pläne) im Internetportal der jeweiligen Gemeinde eingestellt.  

§ 10a Abs. 2 BauGB

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Gemeinde

Zuständigkeit

Bauplanungsamt

Ansprechpartner

Für Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Formulare

Formloser Antrag des Bürgers.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Fristen

Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Bearbeitungsdauer

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

Kosten

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 16.04.2025

Stichwörter

zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024