• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

Beschreibung

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Zelte.

Für das Aufstellen und den Betrieb von Fliegenden Bauten benötigen Sie in der Regel eine sogenannte Ausführungsgenehmigung. Bestimmte Fliegende Bauten sind vom Genehmigungserfordernis freigestellt.

Vor der Inbetriebnahme eines Fliegenden Baus müssen Sie mit der zuständigen lokalen Baubehörde eine Gebrauchsabnahme vereinbaren, bei der die Ausführungsgenehmigung vorzulegen ist.

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Bühne, Autoscooter, Ausführungsgenehmigung, Fahrgeschäft, Geisterbahn, Schaubude, Schiffschaukel, Festzelt, Riesenrad, Karussell, Tribüne, Achterban, Gebrauchsabnahme, Zirkuszelt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024