Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadtplanung bereitet die Steuerung und Entwicklung der Nutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet vor. Dabei sind neben dem Umweltschutz vor allem die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft besonders zu beachten.Das wesentliche Steuerungsinstrument der Stadtplanung ist die Bauleitplanung.Bauleitplanung besteht prinzipiell aus zwei Stufen: der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne (B-Pläne). FNP und B-Pläne bestehen aus zwei Teilen: einem gezeichneten Plan und einem Textteil.Der Flächennutzungsplan ist eine durch die Gemeinde erarbeitete Zielvorgabe, welcher die langfristig beabsichtigte Art der Nutzung des Bodens im gesamten Gemeindegebiet auf Grundlage der vorhersehbaren Bedürfnisse darstellt. Somit ist der FNP seiner Funktion nach ein Handlungsrahmen für die Verwaltungsarbeit. Darstellungen von Bodennutzungen im FNP geben der Verwaltung eine Zielrichtung zur Entwicklung von Flächen vor - sie begründen aber für Grundstückseigentümer kein Baurecht!Neu geschaffen werden kann Baurecht durch die Konkretisierung des FNP durch Bebauungspläne. B-Pläne setzen die Nutzungsmöglichkeiten von Teilbereichen des Gemeindegebietes in konkreter Form als örtliche Satzung fest, sie sind damit eine verbindliche Bauvorschrift.Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde gemäß einem gesetzlich vorgegeben Aufstellungsverfahren erarbeitet. Bei Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen werden die Bürger beteiligt: Während der Auslegung und der Offenlage der Bauleitpläne können sich die Bürger über deren Ziele und Inhalte informieren sowie Vorschläge und Anregungen hierzu vorbringen. Die Auslegungs- und Offenlagefristen werden öffentlich bekannt gemacht.Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Radevormwald können im Rathaus von jedem jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Neben den Bauleitplänen gibt es noch weitere Satzungen, welche die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken regeln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
    2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
    3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
    4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
    5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
    6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

    Kosten

    Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Stadtplanung, Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, vorbereitende Bauleitplanung, Öffentlichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de