Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan Aufstellung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans und der Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Flächennutzungsplan.

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Beteiligte (Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit) können sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Flächennutzungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
    • Bürger benötigen keine Unterlagen.
    • optional: Stellungnahme

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. - Beteiligungsfrist: mindestens 1 Monat Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Hinweise für Olpe: Flächennutzungsplan Aufstellung

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Öffentlichkeit, Beteiligung, FNP, Städtebauliche Entwicklung, Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Stadtplanung, Bauvorhaben, Behördenbeteiligung, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Großbauprojekt, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, F-Plan, Bauplanung, Infrastruktur, Bauleitplanung, Infrastrukturvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English