Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Gemäß § 5 dem Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes kann formlos gestellt werden. Wichtig ist Name, Anschrift und Unterschrift.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Dorfe 2

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB)Planzeichenverordnung 1990

    Verfahrensablauf

    1. Bürger stellt eine Frage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Infrastrukturvorhaben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Großbauprojekt, Flächennutzungsplan, Flurkarte, Beteiligung, F-Plan, Bauleitplan, Flurstückkarte, Liegenschaftskarte, FNP, Bauleitplanung, Bauplanung, Bauprojekt, Flächennutzungsplan, Städtebauliche Entwicklung, Öffentlichkeit, Infrastruktur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English