Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan Änderung

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern, muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er wird im Maßstab eines Stadtplanes aufgestellt und zeigt in den Grundzügen die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Erfordernissen. Er ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, festgelegt sind. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan werden Bauflächen wie Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S) dargestellt, aber auch Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen. Der Flächennutzungsplan, der auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, allerdings bindet sich die Stadt selbst mit dem Beschluss über den Flächennutzungsplan für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen dürfen. Die Darstellungen können darüber hinaus auch unmittelbar von rechtlicher Bedeutung sein, z. B. bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet, bei eigenen Planungen den abgestimmten Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan liegt nach der Bekanntmachung mit der Begründung bei der Stadt, Planungsamt, zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. In das Aufstellungsverfahren kann sich jeder Bürger einbringen, in dem er bei der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegung Anregungen und Bedenken äußert und so aktiv an der Gestaltung der Stadt teilnimmt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Flächennutzungsplanänderungen finden Sie im Bereich Downloads. Informationen zu Überschwemmungsgebieten finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Öffentlichkeit, vorbereitende Bauleitplanung, Städtebauliche Entwicklung, Stadtplanung, Beteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English