Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
- der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
- eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Metelen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist zu den nachfolgenden Besuchszeiten erreichbar:montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr,montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhrdonnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 UhrFür das jobcenter/SGB II gelten folgende Öffnungszeiten:montags, mittwochs, freitags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr,donnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 Uhrund nach Terminvereinbarung!Die Gemeindeverwaltung öffnet donnerstags immer ohne vorherige Terminvergabe. An den weiteren Tagen ist der Einlass von Besucher:innen mit entsprechender Terminvereinbarung gewünscht. Bürger/innen, die für montags, dienstags, mittwochs und freitags einen Termine gebucht haben, werden bevorzugt behandelt.Für die Offenlagen gem. §13 Abs. 2 i.V. mit §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gelten abweichende Zeiten nach Rücksprache mit einer/einem Mitarbeiter:in des Fachbereiches 4 / Bau- und Umweltdienste unter der Telefonnummer 02556 89-43 oder 02556 89-0.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
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Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Voraussetzungen
Keine
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Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- 4a Baugesetzbuch (BauGB)
- § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
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Fristen
Anhörungsfrist: 30 Tage (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)
Kosten
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
Bebauungsplan, Infrastruktur, Großprojekt, Bauplanung Umweltschutz, Planzeichnung, Baugebiet, Behördenbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Planzeichnung, Infrastrukturprojekt, Bauplan, Öffentlichkeit, Großprojekt, Bauplanungsrecht, bauen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Bauplanung Umweltschutz, Beteiligung, Bauplan, Bauplanungsrecht, Bauvorhaben, Bauleitplanung, Stadtplanung, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Außenbereich, Bauvorhaben, Bauleitplan, Innenbereich, Stadtentwicklung, Baugenehmigung, Infrastrukturprojekt, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan, Satzung, Bauplanung