Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan Auskunft

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Auskünfte zu planungsrechtlichen Fragen, z. B. zu Bebauungsplänen, der Bebaubarkeit eines Grundstückes oder den Flächennutzungsplan benötigen, erhalten Sie nähere Auskünfte im Rahmen einer Bauberatung. Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Stadtverwaltung Schwerte hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktueller Lageplan bei vorhandenen Gebäuden möglichst auch alte Bauzeichnungen

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB) Ortsrecht: Flächennutzungsplan Bebauungspläne

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    gemäß der Verwaltungsgebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de