Bebauungsplan Auskunft
Beschreibung
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614
E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Infrastruktur, Bauleitplan, Bauplan, Grundstück, Liegenschaftskarte, Baugenehmigung, Immobilienerwerb, Baugebiet, Städtebauliche Entwicklung, Flurkarte, Stadtplanung, Bauplanung, Baustelle, Bauvorhaben, Bauplanung Umweltschutz, Immobilien, B-Plan, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Planzeichnung, Bebauungsplan, Hausbau, Bauleitplanung, bauen, Fertighausbau